„Migrantenquote” demnächst im öffentlichen Dienst?
AR City Media ist bereit!

Berlin plant als erstes Bundesland eine Migrantenquote.

Das sieht jedenfalls ein Gesetzesentwurf der Senatorin für Arbeit, Integration und Soziales vor. Elke Breitenbach (Linke) möchte den rot-rot-grünen Senat davon überzeugen, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst in Berlin anzuheben.

We Are

Reichlich Erfahrung mit Recruiting

Warum AR City Media?

Wir von AR City Media beobachten diese Entwicklung mit großem Interesse.

Als Spezialisten für Ethno-Marketing haben wir nicht nur generell Erfahrung damit, die Zielgruppe der „Migranten” gezielt anzusprechen. Gerade auch im Bereich des Recruitings erarbeiten wir hier Lösungen. Für die Industrie und auch für Behörden wie die Bundesagentur für Arbeit oder verschiedene Jobcenter sind wir bereits tätig, den Dialog zu

speziellen Zielgruppen zu forcieren. Neben Jugendlichen sind das besonders Menschen mit Migrationshintergrund. Der Fachkräftemangel ist schließlich in allen Branchen zu spüren und hierfür gilt es, neue Lösungen zu finden.

Aus diesem Grund verfolgen wir dieses Thema „Migrantenquote” weiter gespannt. Das Ziel der „Migrantenquote“ lautet so: Der Anteil der Verwaltungsmitarbeiter mit ausländischen Wurzeln soll von zurzeit durchschnittlich geschätzt zwölf Prozent auf 35 Prozent steigen. Das würde eine Verdreifachung bedeuten! Aber auch den tatsächlich Bevölkerungsanteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin widerspiegeln.*

Bei der Opposition (CDU, FDP und AfD) stoßen die Pläne auf Widerstand, auch der Beamtenbund dbb lehnt die Pläne zur „Migrantenquote” ab und sieht Probleme mit dem Gleichstellungsgebot und Diskriminierungsverbot.

Ob es gelingt, den Faktor „Person mit Migrationsgeschichte” als weiteres Einstellungskriterium neben beruflicher Qualifikation sowie Frauen- und Behindertenquote zu installieren, bleibt abzuwarten.

Wer genau ist gemeint mit der „Migrantenquote”?

Laut Definition der Gesetzesnovelle verfügt eine Person mit Migrationsgeschichte über einen Migrationshintergrund, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.

Auch Menschen, „die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen nach eigenen Angaben ein Migrationshintergrund zugeschrieben” werde, gelten als „Personen mit Migrationsgeschichte”.